Wermatswil

Szenenbeschriebe Aufführung "Verurfassacherig"

Baby-Szene

Zu der - mittels eines Kostümbauches - hochschwangeren Frau und dem baldigen Vater kommt nicht die Hebamme, sondern die Chipamme. Sie programmiert den Chip, der dem künftigen Erdenbürger eingepflanzt werden und gewisse Eigenschaften des Kindes steuern wird. Schule und Ausbildung des Kindes, sowie ein Begräbnisprovider, werden festgehalten, denn der Staat muss wissen, welche Kosten die Aufzucht verursachen wird. Diese Kosten müssen mit der Steuerkraft der Eltern in Einklang gebracht werden.

Originaltext der jetzt noch gültigen Verfassung: Alle Bürger sind vor dem Gesetze gleich und geniessen dieselben staatsbürgerlichen Rechte, soweit nicht durch die Verfassung selbst Ausnahmen festgestellt sind.
Neufassung, Vorschlag der Dorfbühne Wermatswil: Die Kosten eines Individuums bis zu seiner Mündigkeit entsprechen den steuerlichen Leistungen seiner Verursacher. Ausnahmen regelt das Gesetz.

Laden-Szene

Der Fernsehjournalist, der eine Reportage über den Dorfladen macht, bauscht den Verkauf von Vogelfutter zum schwunghaften Rauschgifthandel auf. Er erklärt den Ladenbesitzer und die Kundin zu Dealern und Rauschgiftkonsumenten und bürdet ihnen dann die Verantwortung für das Missverständnis auf, das sie angeblich verursacht haben.

Originaltext der jetzt noch gültigen Verfassung: Die freie Meinungsäusserung durch Wort und Schrift, das Vereinsrecht und Versammlungsrecht sind gewährleistet. Ihre Ausübung unterliegt keinen andern Beschränkungen als denjenigen des allgemeinen Rechts.
Neufassung, Vorschlag der Dorfbühne Wermatswil: Die multimediale Meinungsbildung ist gewährleistet. Verursacher von Missverständnissen tragen die Folgen selbst. Ausnahmen regelt das Gesetz.

Zoll-Szene

Der Zöllner filzt einen armen Kerl. Er beschuldigt ihn, mit dem Schmuggel von etwas Butter Schaden für das Land zu verursachen, und schikaniert ihn nach Strich und Faden. Grosse Schmuggler hingegen, die Waffen, Elfenbein, Geld oder Tiere illegal durch den Zoll bringen, lässt er laufen.

Originaltext der jetzt noch gültigen Verfassung: Der Staat schützt wohlerworbene Privatrechte. Zwangsabtretungen sind zulässig, wenn das öffentliche Wohl sie erheischt. Für solche Abtretungen wird gerechte Entschädigung gewährt. ...
Neufassung, Vorschlag der Dorfbühne Wermatswil: Der Staat schützt die Eigenümer wohlerworbener Privatgüter. Zwangsabtretungen sind zulässig, wenn das öffentliche Wohl sie erheischt. Anfallende Kosten sind durch den Verursacher zu tragen. Ausnahmen regelt das Gesetz.

Unfall-Szene

Jo Jo leistet nach einem Unfall völlig verkehrt Erste Hilfe und verursacht damit nur zusätzliche Verletzungen. Eine Versicherungsagentin bietet ihm eine Versicherung gegen unbeabsichtigte Folgen falscher Hilfeleistung an. Für den aktuellen Fall gilt diese jedoch noch nicht; aber man findet als Verursacher den Züchter des Hundes, auf dessen Dreck die Verunfallte ausgerutscht ist.

Originaltext der jetzt noch gültigen Verfassung: Dem wegen eines Verbrechens oder Vergehens Angeschuldigten, sowie dem Geschädigten ist Gelegenheit zu geben, allen Verhandlungen, welche vor dem Untersuchungsrichter stattfinden, beizuwohnen, einen Rechtsbeistand zuzuziehen und an die Zeugen Fragen zu richten, welche zur Aufklärung der Sache dienen können.
Neufassung, Vorschlag der Dorfbühne Wermatswil: Erste Hilfe ist nicht notwendigerweise strafbar. Allfällige Folgeschäden sind durch den Verursacher zu tragen. Ausnahmen regelt das Gesetz.

Big Brother Szene

Im Wohncontainer 27 beobachtet Big Brother Emmenegger seine Mitbewohner über Video. Dass Jo Jo sein Essen mit viel zu viel Aromat würzt, verursacht ihm tierischen Ärger, und er schickt deshalb die Agentin Froschauer zu Jo Jo. Er wird sprachlos, als sich herausstellt, dass auch er überwacht wird - und zwar von Jo Jo. Aber auch der Regisseur am Mikrofon, der aus dem Off die ganze Szene steuert, muss erfahren, dass die Spieler ihm nicht immer gehorchen.

Originaltext der jetzt noch gültigen Verfassung: Das Hausrecht ist unverletzlich. Zu Hausdurchsuchungen bedarf es entweder der Einwilligung des Wohnungsinhabers oder der Ermächtigung durch die zuständige Stelle, welche den Zweck und die Ausdehnung dieser Massnahme genau bezeichnen soll. Ausnahmen von dieser Regel sind gestattet, wenn Gefahr im Verzuge ist.
Neufassung, Vorschlag der Dorfbühne Wermatswil: Das Ueberwachungsrecht ist unverletzlich. Zur Ueberwachung bedarf es weder der Bewilliung des Ueberwachten noch jener der zuständigen Stellen. Ausnahmen von dieser Regel sind gestattet.